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   VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042   

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VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042 (https://dejure.org/2019,48569)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042 (https://dejure.org/2019,48569)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 (https://dejure.org/2019,48569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GR-Charta Art. 4; EUROD... AC-VO Art. 9 Abs. 5; EURODAC-VO Art. 18 Abs. 1; VwGO § 42, § 113 Abs. 1 S. 1; AsylG § 29 Abs. 1, § 35, § 38 Abs. 1; Asylverfahrensrichtlinie (RL) 2013/32/EU Art. 33 Abs. 2 lit. a
    Internationaler Schutz

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gilt danach die Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernissen der GR-Charta, der Genfer Konvention und der EMRK steht; dies gilt insbesondere bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Asylverfahrenslichtlinie, in dem im Rahmen des mit dieser Richtlinie eingerichteten gemeinsamen Asylverfahrens der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zum Ausdruck kommt (EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17 - juris Rn. 85).

    Selbst durch den Eintritt großer Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person wird diese Schwelle aber grundsätzlich noch nicht erreicht (zum Ganzen: EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17 - juris Rn. 87-91).

    In Anknüpfung an diese Bestimmung geht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs davon aus, dass Art. 4 GR-Charta und Art. 3 EMRK einander entsprechen und einen identischen Regelungsgehalt aufweisen (s. etwa EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17 - juris Rn. 89).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/115/EG jedenfalls, soweit es an eine Abschiebung anknüpft, nicht aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung - wie sie in der zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses gültigen Regelung des § 11 Abs. 1 AufenthG a.F. enthalten war - eintreten kann, sondern es hierfür vielmehr einer behördlichen Entscheidung bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 71).

    Die damit geforderte Einzelfallentscheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer wird in unionsrechtskonformer Auslegung aber regelmäßig in einer behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG gesehen werden können (BVerwG, B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 72).

  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18

    Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Mit dem Asylgesetz nicht in Einklang steht daher die bisherige Praxis des Bundesamts, bei Unzulässigkeitsentscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG die Abschiebungsandrohung unter Rückgriff auf § 38 Abs. 1 AsylG mit einer dreißigtägigen Ausreisefrist zu verbinden; diese rechtswidrige Praxis einer zugunsten des Ausländers verlängerten und bei Klageerhebung erst 30 Tage nach unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens ablaufenden Ausreisefrist verletzt die Kläger aber nicht in ihren subjektiven Rechten (BVerwG, U.v. 25.4.2019 - 1 C 51.18 - juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Bundesamt bei einer Fortführung des Verfahrens nach § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG nicht unabhängig davon zu einer Sachentscheidung über den Asylantrag verpflichtet, ob weiterhin Unzulässigkeitsgründe vorliegen, sondern muss den Asylantrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig ablehnen (BVerwG, U.v. 25.4.2019 - 1 C 51.18 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Insoweit ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die erwachsenen Kläger zu 1) und zu 2) der familiären Unterstützung bedürften bzw. umgekehrt ihre Familienangehörigen in besonderem Maße auf die Kläger angewiesen wären (s. dazu BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 10 C 18.2425 - juris Rn. 11).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Danach ist Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Asylverfahrensrichtlinie dahingehend auszulegen, dass es die Vorschrift einem Mitgliedstaat verbietet, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in einem anderen Mitgliedstaat als anerkannter Flüchtling erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta zu erfahren (EuGH, B.v. 13.11.2019 - C-540/17, C-541/17 - BeckRS 2019, 28304 Rn. 43).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Daher sind nach der neueren Rechtsprechung jedenfalls seit der Zusammenfassung der verschiedenen Unzulässigkeitsgründe in § 29 Abs. 1 AsylG Bescheide, die einen Asylantrag ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen, also ohne weitere Sachprüfung, als unzulässig ablehnen, mit der Anfechtungsklage anzugreifen (BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Die mit dem Wegfall der Rechtsfolgen des § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG verbundenen mittelbaren Nachteile sind indessen völlig ungewiss, nämlich vom für die Kläger positiven Ausgang des betreffenden gerichtlichen Eilverfahrens abhängig, falls die Kläger im Falle der Frist nach § 36 Abs. 1 AsylG einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt hätten (NdsOVG, B.v. 21.12.2018 - 10 LB 201/18 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318

    Unterlassener Beschluss über eine in der mündlichen Verhandlung erhobene

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
    Zu keiner anderen Beurteilung führt ferner die in der mündlichen Verhandlung nach Ablehnung des dort unbedingt gestellten Beweisantrags erhobene Gegenvorstellung, über die zulässigerweise in den Urteilsgründen entschieden werden darf (s. dazu BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 3).
  • VG Aachen, 10.11.2020 - 9 K 6001/17

    Asyl; Drittstaatverfahren; systemische Mängel; Rechtsschutzverfahren;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.), Die in Ziffer 4 geregelte Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 Abs. 1 AufenthG) beruht auf §§ 11 Abs. 2, 75 Nr. 12 AufenthG und begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken.
  • VG Freiburg, 19.08.2020 - A 10 K 3159/18

    Möglichkeit der Überstellung nach Italien trotz Einführung des Bürgergelds und

    Diese rechtswidrige Verlängerung verlängert jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.), so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 2 L 30/20

    Gesundheitssystem in Armenien; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Die Neuregelung gibt keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abzukehren, nach der in einer nach früherer Rechtslage ergangenen behördlichen Befristungsentscheidung regelmäßig auch der Erlass eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots gesehen werden kann (so auch BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 9 ZB 19.34094 - juris Rn. 8; VG Berlin, Urteil vom 7. Januar 2020 - 6 K 1141.16 A - juris Rn. 90; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 - juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. November 2019 - 27 K 1769/18.A - juris Rn. 33; VG Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2019 - A 19 K 1718/17 - juris Rn. 38).
  • VG Gießen, 28.01.2021 - 8 K 6487/17

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Italien

    Hierdurch wird jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers verlängert und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten, so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VG Aachen, 05.03.2021 - 9 K 3008/18

    Klagefrist; falsche Rechtsbehelfsbelehrung, Mann

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VG Gießen, 26.11.2021 - 8 K 1508/18

    Somalia: Dublin Malta: Internationaler Schutzstatus auf Malta; Keine Ableitung

    Hierdurch wird jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers verlängert und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten, so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.2019, Az. 1 C 51.18, Rn. 2 1 , juris; Bay. VGH, Beschluss vom 03.03.2019, Az. 20 ZB 18.32363, Rn. 6 ff., juris; VG Ansbach, Urteil vom 05.12.2019, Az. AN 18 K 18.50042, Rn. 32 ff., juris).
  • VG München, 23.02.2022 - M 22 K 17.46944

    Erfolglose Asylklage eines in Litauen anerkannt Schutzberechtigten

    Im Hinblick auf die vorstehend dargestellte Auskunftslage und unter Anwendung der vorgenannten Maßstäbe konnte sich das Gericht nicht die erforderliche Überzeugungsgewissheit verschaffen, dass der Kläger in Litauen grundsätzlich wegen systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens oder der dortigen Aufnahmebedingungen mit beachtlicher, also überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein würde (im Ergebnis ebenso: VG Ansbach, U.v. 5.12.2019 - AN 18 K 18.50042; VG Arnsberg, U.v. 21.2.2020 - 12 K 2479/17.A; VG Ansbach U.v. 21.2.2020 - 12 K 2479/17.A; OVG Saarl, B.v. 6.3.2020 - 3 L 212/20; VG Ansbach U.v. 22.1.2021 - AN 18 K 18.50284,).
  • VG Arnsberg, 21.02.2020 - 12 K 2479/17
    vgl. im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht (VG) Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 - VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 18/19 - VG Berlin, Beschluss vom 23. August 2018 - 23 K 367.18 A -, jeweils juris.
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